„Antisemiten werden den deutschen Pass nicht bekommen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der „Bild“. Das stelle man im neuen Staatsbürgerschaftsrecht auf mehreren Ebenen sicher.
Sollte dennoch eine Einbürgerung rechtswidrig erfolgt sein, „weil sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erteilt wurde, die entscheidend für die Erteilung waren, kann sie bis zu zehn Jahre rückwirkend entzogen werden“, sagte Wiese. Das bedeute, dass „selbst wenn erst später herauskommt, dass jemand zum Beispiel ein falsches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgegeben hat, besteht die Möglichkeit, eine Rücknahme der Staatsbürgerschaft zu prüfen“. Wer wegen antisemitischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Straftaten verurteilt wurde, „kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erlangen, Punkt“, so Wiese. „Das Gesetz ist heute bereits eindeutig.“ Außerdem müsse jeder, der den deutschen Pass bekommen möchte, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablegen.