„Ein modernes Petitionsrecht erfordert einen modernen, bürgerfreundlichen und unbürokratischen Zugang zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages“, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD am Montag auf ihrer Fraktionsklausur in Wiesbaden beschließen will und über welches das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Darin schlägt die SPD vor, die für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss erforderliche Zahl der Mitzeichnungen von 50.000 auf 30.000 zu senken.
Zudem sollen Eingaben, die von mehr als 100.000 Bürgern unterschrieben werden, auf Beschluss des Petitionsausschusses künftig auch im Plenum beraten werden. Die Frist zur Sammlung der Unterschriften sollte zugleich von vier auf sechs Wochen verlängert werden. „Die hohe Mitzeichnungszahl und die kurze Mitzeichnungsfrist führen dazu, dass nur wenige Petitionen das Quorum erreichen“, begründen die Sozialdemokraten. „Diese Hürde wollen wir absenken.“ Die SPD-Fraktion fordert zudem, dass Beratungen in einem Fachausschuss eine Petition zum gleichen Thema nicht mehr unbegrenzt auf Eis legen darf. Künftig sollte eine Frist bestimmt werden, nach der eine Petition zu beraten und zu beschließen ist – unabhängig von anderen Beratungen. Geprüft werden sollte zudem, ob ein Bürgerbeauftragter auf Bundesebene den Anliegen als „Anwalt“ für Bürgerinteressen ein Gesicht geben kann. Ziel der Reform seien es, durch „offene Kommunikation“ mit Petenten, Transparenz im Verfahren, kürzere Bearbeitungszeiten sowie „verständliche Sprache“ die Gestaltungsmöglichkeiten und Mitwirkungsrechte der Bürger auszubauen, heißt es weiter.
„Mit der Union als Koalitionspartner war über Jahre keine Reform des Petitionsrechts möglich.“ Die Ampel-Koalition habe sich nun als Ziel gesetzt, Petitionsverfahren zu stärken, zu digitalisieren und eine Beratung im Plenum zu ermöglichen. Dafür sei auch ausreichend Personal nötig, heißt es weiter. Das Petitionsrecht ist „das einzige niedrigschwellige Mittel zur direktdemokratischen Mitgestaltung auf Bundesebene“, heißt es in dem SPD-Papier.
So müsse keine besondere Form beachtet werden, sie seien thematisch nicht eingeschränkt und es genügt eine einzige Unterschrift, um Gehör zu finden. Das Grundgesetz schreibt fest, dass jeder Bürger das Recht hat, eine Beschwerde oder Bitte zur Gesetzgebung an den Bundestag zu richten, die dann geprüft werden muss. Seit 2005 sind Einreichung und Unterzeichnung auch online möglich.