SPD will Schwarzfahr-Paragrafen aus Strafgesetzbuch streichen

Die SPD prescht in der Debatte um eine "Entkriminalisierung" des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr mit einem weitgehenden Vorschlag vor.

Bislang gilt das Fahren ohne Fahrschein gemäß Strafgesetzbuch (StGB) als Leistungserschleichung, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann, die AG Recht der SPD-Bundestagsfraktion plädiert nun für eine Streichung des Paragrafen, berichtet der „Spiegel“. Die derzeitige Kriminalisierung sei unverhältnismäßig und belaste die Justiz: „Wer die Miete oder eine Rechnung nicht bezahlt, kann zivilrechtlich verklagt werden, macht sich aber nicht strafbar“, heißt es in dem Entwurf.

Andere Pläne, Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, gehen der SPD nicht weit genug, weil Behörden Bußgeldbescheide ausfertigen müssten und Staatsanwaltschaften und Gerichte durch Einsprüche belastet würden. Kommunen und Verkehrsbetriebe indes fühlen sich von der SPD-Initiative alleingelassen. „Die politische Antwort auf Fahrgäste ohne Ticket kann nicht lauten, geltendes Recht zu ändern“, sagte Alexander Möller, Geschäftsführer ÖPNV beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: „Nach dieser Logik müsste man auch Ladendiebstähle für Grundnahrungsmittel aus dem StGB herausnehmen“.




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