„Es muss immer hinterfragt werden, ob unsere Dienste die ausreichenden technischen Mittel haben“, sagte er dem Fernsehsender „Welt“. Sie müssten im digitalen Zeitalter alles möglich machen können, „was nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zulässig und möglich ist“.
Wiese begrüßte die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten, aber die deutschen Behörden müssten auch selbst in der Lage sein, Informationen abzufangen. Neben den technischen Fähigkeiten müssten die deutschen Geheimdienste auch die juristische Erlaubnis zur Speicherung bestimmter Daten bekommen, so Wiese. „Es ist sicherlich richtig, genau hinzuschauen, ob wir gerade im digitalen Zeitalter die Möglichkeit haben, bei schwerer Kriminalität zum Beispiel IP-Adressen letztendlich zu speichern.“ Der Europäische Gerichtshof habe dafür in einem Grundsatzurteil den Weg frei gemacht. Außerdem müsse sich die Justizverwaltung in NRW fragen lassen, warum einer der in Castrop-Rauxel festgenommenen Brüder Freigang haben konnte, obwohl er wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war. „Warum hatte jemand, der ein solches Gefährdungspotenzial möglicherweise hat – es wird ja noch weiter ermittelt – warum konnte der Ausgang haben? Was hat die Landesjustizverwaltung zu dieser Einschätzung geführt? Hier hat Nordrhein-Westfalen Fragen zu beantworten.“