Bis 2026 würden allein 14,5 Milliarden Euro vom Bund für die soziale Wohnraumförderung bereitgestellt, sagte er im RBB-Inforadio. Die Länder hätten sich verpflichtet, ebenfalls einen Beitrag zu leisten.
Das gebe wiederum den Unternehmen mehr Planungssicherheit bei Bauprojekten: „Das ist ja ein klares Marktsignal, dass jetzt auf viele Jahre hinaus man mit einem hohen Level an Förderung in der Wohnraumförderung planen kann.“ Die Unternehmen würden so auch motiviert, in die Ausbildung neuer junger Fachkräfte zu investieren, da deren Beschäftigung nun langfristig gesichert sei. Zudem gebe es künftig Erleichterungen bei der Abschreibung neuer Gebäude. Bei besonderen energetischen Standards und niedrigeren Baukosten könnten zusätzliche steuerliche Vorteile geltend gemacht werden, so Kühnert. Für die Haushalte habe die Bundesregierung etwa die Erstattung der Energiekosten im Dezember auf den Weg gebracht. Wer allerdings die Abschläge im Rahmen der Betriebskosten monatlich zahle, müsse auf die Abrechnung durch das Wohnungsunternehmen eventuell warten. Für all jene, die deshalb in Not geraten, werde es einen Härtefallfonds geben.