Es gebe keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat und man sehe „von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen“ ab, heißt es in einem Schreiben der Behörde, über das die „Bild“ berichtet. Abbas hatte bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Kanzleramt (SPD) Israel vorgeworfen, „50 Holocausts“ an den Palästinensern verübt zu haben.
Kanzler Scholz stellte später klar, dass „jegliche Relativierung des Holocaust unerträglich und inakzeptabel“ sei und verurteilte „jeden Versuch, die Verbrechen des Holocaust zu leugnen“. Für eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 (Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Nazi-Verbrechen) bestünden „keine zureichenden Anhaltspunkte“, so die Berliner Staatsanwaltschaft. Demnach hatte Abbas lediglich das Ziel, die „aus seiner Sicht von der israelischen Armee begangenen Taten besonders hervorzuheben und auf deren Unrecht hinzuweisen, wobei er sich eines historisch äußerst unpassenden Vergleichs bemühte“. Es sei „offensichtlich“, dass Abbas nicht das Ziel hatte „zu verdeutlichen, dass es nicht im historisch anerkannten Umfang zu dem Massenmord an der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Nationalsozialismus gekommen ist“. Der Vorwurf, dass Juden den Palästinensern das Gleiche antun, was dem jüdischen Volk von den Nazis angetan wurde, gilt unter vielen Experten als Antisemitismus. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenig Verständnis. „Dass die Aussagen von Mahmud Abbas im Bundeskanzleramt juristisch keine Konsequenzen haben sollen, ist schwer nachvollziehbar“, sagte Schuster der „Bild“. Es sei eine vertane Chance, „die offenkundige Schoa-Relativierung des Palästinenserpräsidenten als solche zu benennen und zu verfolgen“, so Schuster. „Der viel beschworene Kampf gegen Antisemitismus und Schoa-Relativierung gilt auch und gerade für die Strafverfolgungsbehörden.“ Es dürfe „keinen Bonus für Regierungschefs“ geben.