Staatsrechtler begrüßt Absenkung des Wahlalters bei Europawahl

Staatsrechtler haben die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Europawahlen als bedeutenden Schritt gewürdigt.

Der Beschluss des Bundestages vom Donnerstagabend sei „epochal, weil die Europawahlen materiell eine ähnliche Bedeutung wie die Bundestagswahlen haben und deshalb die 16- und 17-Jährigen bedeutenden politischen Einfluss bekommen“, sagte Hermann Heußner, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule Osnabrück, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagsausgabe). „Wegen der politischen `Hebelwirkung` der bevorstehenden Absenkung dürfte das Wahlalter von 18 Jahren auch bei den Bundestagswahlen politisch mittelfristig kaum noch zu halten sein.“

Der Bundestag hatte am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP die Absenkung des Wahlalters für Europawahlen auf 16 Jahre beschlossen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, auch die Bundestagswahl für Menschen ab 16 Jahren zu öffnen. Das müsse „unbedingt“ umgesetzt werden, sagte Heußner. „Denn der Schwerpunkt der politischen Entscheidungen liegt neben Brüssel in Berlin. Der Bundestag trifft die wichtigsten deutschen Entscheidungen und bestimmt damit wesentlich die Zukunft der jungen Menschen.“ Dafür müsste allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zusammenkommen. „Zwar ist die Union im Bund bisher gegen eine Wahlaltersabsenkung. Allerdings ist ein Umdenken zu erwarten“, sagte Heußner weiter. So habe die CDU mittlerweile auf Landesebene zusammen mit den Grünen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen eingeführt beziehungsweise erklärt, dies tun zu wollen.




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