Staatsrechtler kritisiert Verfassungsgericht vor Wahlrechtsurteil

Der Staatsrechtler Ulrich Battis kritisiert das Bundesverfassungsgericht vor der Entscheidung der Richter in Karlsruhe zur Wahlrechtsreform.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis kritisiert das Bundesverfassungsgericht vor der Entscheidung der Richter in Karlsruhe zur Wahlrechtsreform. „Das Bundesverfassungsgericht will es zu perfekt machen“, sagte Battis dem „Stern“ mit Blick auf frühere Entscheidungen aus Karlsruhe zum Wahlrecht. „Die genaue Verteilung der Mandate auf die Parteien nach Bundesländern verstehen nur Mathematiker.“

Das Verfassungsgericht hatte 2012 das damals geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und damit den Weg für Ausgleichsmandate geebnet. In der Folge wuchs die Zahl der Bundestagsabgeordneten drastisch. Am Dienstag entscheiden die Richter in Karlsruhe zur jüngsten Wahlrechtsreform. Diese haben die Ampel-Parteien im März 2023 im Bundestag beschlossen – gegen den Widerstand von Union und Linkspartei.

Battis rechnet damit, dass das Verfassungsgericht die darin enthaltene Streichung der Grundmandatsklausel kippen wird. „Das wird das Bundesverfassungsgericht so nicht hinnehmen“, sagte der Experte und verwies auf das Föderalismusprinzip, wonach „besondere regionale Stärken und Verwurzelungen auch im Wahlrecht gewürdigt werden sollten“. Dass die CSU in Bayern viele Wahlkreise gewinnt, aber nicht in den Bundestag einzieht, „wäre damit nicht vereinbar“, so Battis. Mit Blick auf die von den Ampel-Parteien beschlossene Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate sagte Battis: „Das Bundesverfassungsgericht wäre gut beraten, diesen Teil der Reform durchgehen zu lassen.“




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