Zentral ist, dass die Auszahlung des Erstattungsanspruches des Energierversorgers durch die staatliche Stelle noch im November erfolgen muss“, sagte Andreae der „Rheinischen Post“ (Freitag). Dies sei im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Einmalzahlung „noch nicht ausreichend sichergestellt“. Die Stadtwerke sollen den Kunden im Dezember den Abschlag erlassen und das Geld vom Bund wiederbekommen. Die BDEW-Chefin sieht keinen Bedarf für weitere Entlastungen: „Grob geschätzt werden die Verbraucher durch die einmalige für Dezember geplante Entlastung in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.“ Neue Ideen oder eine andere Vorgehensweise sollten ihrer Meinung nach den Prozess jetzt nicht verlängern.