„Hinter dem Zeitplan zur Umsetzung steht ein großes Fragezeichen“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). Die kommunalen Jobcenter und die kommunalen Ämter müssten ihre IT-Systeme auf das neue Verfahren anpassen.
„Das lässt sich nicht bis zum geplanten Start am 1. Januar 2025 schaffen.“ Erst wenn sich der Bundesrat mit dem Gesetz abschließend befasst habe, könne die Umstellung angegangen werden, so Dedy. Der Verbandschef begrüßte die Einführung der Kindergrundsicherung, forderte aber auch künftig eine Betreuung bedürftiger Kinder durch die Jobcenter. „In jedem Fall muss klar sein, dass Kinder, die durch die Kindergrundsicherung nicht mehr bedürftig sind, aber in einer Familie mit SGB II-Bezug wohnen, trotzdem vom Jobcenter betreut werden können“, sagte er.
„Dabei geht es etwa um Förderung der Ausbildung oder die Jobvermittlung.“ Dedy pochte auf eine ausreichende Vorbereitung. „Gerade der Wechsel von den bisherigen Unterstützungssystemen auf die neuen Formate muss gut vorbereitet sein.“ Das betreffe vor allem Kinder, die aktuell Bürgergeldleistungen erhielten, sagte er.
„Es gibt noch viel Klärungsbedarf und organisatorische Fragen.“