„Beim Rechtsanspruch auf den offenen Ganztag zum Schuljahr 2026/2027 wird es immer unwahrscheinlicher, dass wir halten können, was andere versprochen haben“, sagte Thomas Eiskirch, stellvertretender Vorsitzender des Städtetages NRW, der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Man warte auf Entscheidungen des Landes zu den Rahmenbedingungen, bislang seien weder ein Entwurf des Landesausführungsgesetzes zum Ganztagsausbau noch eine Verankerung im Schulgesetz in Sicht.
„Ohne die entsprechenden Landesgesetze bleibt für uns weiter unklar, welche Vorstellung das Land von einer Ganztagsförderung hat“, so Eiskirch. Welche Anforderungen an die Schulräume und Personal gestellt würden oder wie Sportvereine, Musikschulen und andere außerschulischen Lernorte integriert werden sollten: „All diese Fragen sind offen – und wenn sie weiter offenbleiben, behindert das den Ausbau. Wir können ja nicht ins Blaue hinein investieren“, sagte Eiskirch. Zudem lehnt der Städtetag den vorgeschlagenen Eigenanteil der Kommunen bei Ausbau-Projekten ab. Laut dem Entwurf der Förderrichtlinie des Landes sollten 70 Prozent der Mittel zum Ausbau der Infrastruktur durch den Bund gestellt werden, jeweils 15 Prozent sollten das Land und die Kommunen als Eigenanteil übernehmen. „Das Land muss da nochmal nachsteuern und die restlichen 30 Prozent komplett übernehmen“, so Eiskirch.