JA-Chef Hannes Gnauck sitzt als Abgeordneter der AfD in dem Ausschuss. „Ich finde nicht, dass der Chef einer erwiesen rechtsextremistischen Organisation Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen haben sollte“, sagte der Ausschuss-Vorsitzende Ralf Stegner (SPD) dem „Spiegel“.
Mit dem Vorstoß reagiert Stegner auf die Einstufung der JA als „gesichert rechtsextremistische“ Organisation durch das Bundesamt für den Verfassungsschutz. Gnauck war im Oktober 2022 zum Vorsitzenden der JA gewählt worden, er ist seit Jahren für die JA aktiv. Bereits nach der Einstufung hatten die Obleute der Ampel-Fraktionen von der AfD gefordert, sie sollten Gnauck aus dem Verteidigungsausschuss des Bundestags abziehen. Die AfD lehnte einen solchen Schritt jedoch vehement ab. Im Untersuchungsausschuss, der den chaotischen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan im Jahr 2021 beleuchtet, hat Gnauck wie alle anderen Mitglieder Zugang zu vertraulichen Informationen verschiedenster Sicherheitsbehörden der Bundesregierung bis hin zur Stufe „geheim“. Unter anderem kann der Ausschuss sämtliche Berichte des Bundesnachrichtendienstes (BND), der Bundeswehr und Protokolle der entscheidenden politischen Beratungen in Berlin zum Fall von Kabul einsehen. Auch die Bundesregierung hat laut „Spiegel“ Bedenken, Gnauck im Ausschuss weiterhin „hoch eingestuftes Material“ zugänglich zu machen. Ein Vertreter der Bundesregierung hat die Zweifel in der ersten Sitzung des Ausschusses nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes geäußert. Ausschusschef Stegner bezeichnete den Zugang Gnaucks zu Geheim-Material als Sicherheitsrisiko. „Eine wehrhafte Demokratie darf den Demokratiefeinden nicht auch noch bereitwillig die Munition dafür liefern, die demokratische Ordnung zu beseitigen“, sagte Stegner. „Das ist die Lehre aus unserer Geschichte“, ergänzte der Ausschussvorsitzende. Stegner forderte, schnell zu handeln. „Konkret könnte man den Zugang der betroffenen Person zu entsprechenden Unterlagen des Untersuchungsausschusses – aber auch für entsprechende Vorlagen des Verteidigungsausschusses und des Innenausschusses – über die Geheimschutzstelle des Bundestags unterbinden“, so Stegner. Ob man Gnauck tatsächlich von Geheiminformationen abschneiden kann, ist im Ausschuss umstritten. Als gewählter Bundestagsabgeordneter genießt der AfD-Politiker weitreichende Privilegien, die den Zugang zu eingestuften Informationen der Bundesregierung in Ausschüssen sowie ein weitreichendes Fragerecht der Parlamentarier einschließen.