Er sehe auch hier verfassungsrechtliche Probleme, sagte der Steuerexperte des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Jens Boysen-Hogrefe, den Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Samstagsausgaben). So seien Ausgaben „analog zum Klima- und Transformationsfonds“ beim WSF nicht nur im Jahr 2020 erfolgt, in dem der Fonds aufgelegt wurde, sondern „auch in späteren Jahren“.
Ein weiterer Kritikpunkt sei die in beiden Fällen erfolgte Umwidmung der Mittel des Fonds, mit denen ursprünglich den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegengewirkt werden sollte. Im November 2022 wurde der Zweck des WSF um die Finanzierung des Maßnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Energiekrise erweitert. „Mit Blick auf das Karlsruher Urteil könnte es problematisch werden, dass der WSF sich nun aber um die Energiekrise kümmert“, so Boysen-Hogrefe. Aus dem Sondervermögen werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremsen finanziert. CDU-Chef Friedrich Merz hatte zuvor bekannt gegeben, die Union prüfe nach der erfolgreichen Klage gegen den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung auch eine Klage gegen den WSF. Zu der Frage, ob die Entscheidung des Verfassungsgerichts auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds gelte, sei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden.