Steuerlast für Erben steigt

Erben von Immobilien werden ab kommendem Jahr zum Teil Zehntausende Euro mehr Erbschaftsteuer als bisher bezahlen müssen.

Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf Berechnungen des Eigentümerverbands Haus und Grund. Demnach wird die Erbschaftsteuer bei einem konkreten Fall für ein Einfamilienhaus in Brandenburg (135 qm Wohnfläche, 463 qm Grundstück, Erbe: ein Kind) um 5.556 Euro auf 30.685 Euro steigen.

Bei einem Zweifamilienhaus in Bremen (204 qm/316 qm/ein Kind) steigt die Steuerlast um 18.361 Euro auf 22.828 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus in Nürnberg (397 qm/600qm/ein Kind) sind es mit insgesamt 118.648 Euro Erbschaftsteuer sogar 60.174 Euro mehr. Verbandspräsident Kai Warnecke kritisierte, dass es sich um „eine Steuererhöhung durch die Hintertür“ handele. Es müsse weiter möglich sein, „durch Vererbung ein eigenes Wohnhaus in der Familie zu behalten“, mahnte Warnecke. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) forderte die Bundesländer zum Handeln auf. Sie sollen die Freibeträge für Erben anheben, damit die Mehrkosten doch noch verhindert werden können. „Die Freibeträge der Erbschaftsteuer sind seit 2009 nicht angepasst worden“, sagte Lindner der „Bild“. Da es eine reine Ländersteuer sei, sollte der Bundesrat den Weg dafür frei machen.




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