„Ich gehe davon aus, dass der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des Soli ab dem Jahr 2020 in Frage stellt“, sagte Holznagel der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). „Zum einen ist der Erhebungszweck entfallen, zum anderen ist die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes offensichtlich. Der Solidaritätszuschlag wird nicht mehr von allen Einkommenspflichtigen gezahlt. Das bedeutet dann: Der BFH wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Karlsruhe endgültig klären lassen. Ich erwarte für Montag einen Etappensieg“, sagte Holznagel.
Sollte der Finanzhof den Soli wie erwartet dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen, sei mit einem Karlsruher Urteil frühestens in einem Jahr zu rechnen.
„Alle sind aber gut beraten, schnell zu sein. Denn je später eine Entscheidung fällt, desto größer wird das Risiko für den Bundeshaushalt“, mahnte Holznagel. „Zwischen den Jahren 2020 und 2023 nimmt der Bund 54,2 Milliarden Euro ein – das ist eine Hausnummer“, sagte er. Der Soli werde zwar von weniger als fünf Prozent der Einkommensteuerzahler noch bezahlt, das seien aber längst nicht nur Reiche und Vermögende.
„Für die Politik ist er eine Reichensteuer durch die Hintertür. Aber Vorsicht: Nicht nur die wirklich Reichen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen, Facharbeiter und Fachangestellte zahlen den Soli. Auch Rentner zahlen die Sondersteuer in Höhe von 5,5 Prozent im Zuge der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge“, sagte Holznagel.