„Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus“, sagte Brysch dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). „Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere.“
Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten das erkannt und Sanktionen herausgezögert. „Deshalb ist es eine vernünftige Entscheidung, die Teil-Impfpflicht auslaufen zu lassen“, sagte Brysch. „Darüber hinaus sollten in den letzten sechs Wochen des Jahres keine Zwangsmaßnahmen gegen Nichtgeimpfte vollstreckt werden.“ Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag mitgeteilt, die gesetzliche Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht über das Jahresende hinaus verlängern zu wollen und dies mit der sich ausbreitenden und als noch ansteckender geltenden Subvariante BQ.1.1. begründet.