„Ich will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln“, sagte Faeser dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). „Der Koalitionsvertrag gibt uns den Raum, das, was nach dem EuGH-Urteil zulässig und dringend notwendig ist, auch umzusetzen.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt, die anlasslose Speicherung nur von IP-Adressen für Ermittlungen aber für vertretbar erklärt. Faeser will den Spielraum nutzen, Buschmann will dagegen das von ihm favorisierte „Quick-Freeze-Verfahren“ notfalls im Koalitionsausschuss durchsetzen. Dabei muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass etwa Verbindungs- und Standortdaten gesichert werden dürfen. Faeser hält das Verfahren für unzureichend.
„Quick-Freeze“ sei „kein Ersatz für die Speicherung von IP-Adressen“, sagte die SPD-Politikerin. Denn wenn keine Daten mehr vorhanden seien, fehle oft der entscheidende Ermittlungsansatz. „Daher werde ich mich weiter sehr stark dafür einsetzen, unseren Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand zu geben, um gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und andere schwere Straftaten vorgehen zu können.“