Dies geht aus einer unveröffentlichten Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Die Grenze, bis zu der Kassenpatienten Beiträge zahlen müssen, liegt derzeit bei einem Bruttolohn von knapp 5.000 Euro im Monat.
Stiege sie auf das Niveau der Rentenversicherung von mehr als 7.000 Euro ansteigen, könne dies zu Mehreinnahmen von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr führen. Für die Berechnung nutzten die Autoren die Einkommensverteilung von 2019 auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels und rechneten sie auf das Jahr 2023 hoch. Dabei unterstellen sie, dass es „zu keiner Verhaltensanpassung“ kommt, Versicherte also beispielsweise nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Eine Anhebung der Beitragsbemessungs- auf die Versicherungspflichtgrenze von aktuell rund 5.500 Euro Bruttolohn führe immerhin noch zu Mehreinnahmen von sechs Milliarden Euro. Dies entspricht in etwa dem für das kommende Jahr prognostizierten Defizit in der GKV. Ab der Versicherungspflichtgrenze können sich Arbeitnehmer privat versichern. Studienautor Jochen Pimpertz weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze aber nur geeignet sei, „einmalig das drohende Defizit zu schließen“. Eine nachhaltige Finanzierung gelinge damit nicht, sagte er dem „Handelsblatt“ mit Blick auf mögliche Reformen. Zudem warnte er vor einer zusätzlichen Belastung für Arbeitnehmer und -geber, die die private Krankenversicherung wiederum attraktiver machen würde.