Suchtbeauftragter warnt vor Lockerung des Glücksspielverbots

Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, kritisiert die geplante Lockerung des Strafrechts, Bundesjustizminister Marco Buschmann will einen Paragrafen streichen, der das Angebot von Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis verbietet.

Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, kritisiert die geplante Lockerung des Strafrechts, Bundesjustizminister Marco Buschmann will einen Paragrafen streichen, der das Angebot von Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis verbietet. Diese Maßnahme könne „zu einem Kontrollverlust“ führen, schreibt Blienert in einem Brief an den FDP-Minister, über den der „Spiegel“ berichtet. Der Sozialdemokrat hat sich in dieser Sache auch an seine Parteifreundin Nancy Faeser gewandt, die Chefin des Innenressorts.

Durch eine solche Gesetzesänderung würde Deutschland „noch attraktiver für die Organisierte Kriminalität“, warnt er. Illegales Glücksspiel habe seit der Pandemie in Deutschland deutlich zugenommen und berge ein besonders hohes Suchtrisiko. Wenn der entsprechende Paragraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde, wären Glücksspielveranstaltungen nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden unerlaubtes Spiel entdecken könnten, würde sich verringern, befürchtet Blienert, die Ordnungsämter würden mit den Kontrollen völlig überfordert. Blienert schlägt stattdessen vor, den Paragrafen zu konkretisieren und etwa auf Anbieter aus dem Ausland auszuweiten.




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