„Wenn schnell gehandelt werden muss, um Menschenleben zu retten, dann folgt die Mandatierung nachträglich. Sonst geraten Menschenleben in Gefahr“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).
„Ein Mandat ist immer dann erforderlich, wenn die Gefahr besteht, dass die Bundeswehr in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt werden könnte. Die entsprechende Regel bezieht sich genau auf solche Fälle.“ Hellmich fügte hinzu: „Wir brauchen eine Feuerpause, damit die betroffenen Menschen heil zum Flughafen kommen. Und wir können nur hoffen, dass das gelingt.“ Bei einem ersten Evakuierungsversuch am Mittwoch stand der Flughafen in der sudanesischen Hauptstadt Khartum unter Beschuss. Im Sudan befinden sich nach Angaben des Auswärtigen Amts deutsche Staatsbürger in niedriger dreistelliger Zahl sowie Bürger anderer westlicher Nationen, die aufgrund der aktuellen Kämpfe in Lebensgefahr sind. Die Bundeswehr arbeitet deshalb konkret an einem Evakuierungseinsatz. Im Sommer 2021 war es in Afghanistan zunächst zu einem Evakuierungseinsatz gekommen. Anschließend hatte der Bundestag ein Mandat erteilt.