Baustellen gebe es zum Beispiel bei Regelungen für transgeschlechtliche Eltern und deren Eintrag in die Geburtsurkunde ihrer Kinder, sagte Ganserer der Wochenzeitung „Das Parlament“, die vom Bundestag herausgegeben wird. Kritisch bewertet Ganserer außerdem den sogenannten Hausrechtsparagrafen: „Verweise auf bestehende andere Gesetze, die keine Auswirkungen haben, sind eigentlich überflüssig. Das Hausrecht gilt und wird auch in Zukunft gelten.“
Menschen, die sich nicht anständig benehmen, könnten der Tür verwiesen werden, unabhängig davon, ob sie heterosexuell, schwul oder trans seien. „Ich habe kein gutes Gefühl bei diesem Paragrafen, weil er bewusst missverstanden werden und dazu führen könnte, Menschen absichtlich zu diskriminieren“, sagte Ganserer. Als verstörend bezeichnet sie die Debatte über den Zugang zur Frauenhäusern oder anderen ähnlichen Bereichen: „Ich finde es schwer erträglich, dass über Frauen diskutiert wird und Sorgen geäußert werden, ohne dass man auf die Frauenorganisationen verweist.“ Eine ganze Reihe wichtiger Verbände, darunter auch jene der Frauenhäuser, hätten sich intensiv mit dem SBGG befasst und sich am Ende eindeutig für dieses Gesetz ausgesprochen. „Ich bedaure es, dass diese Stimmen der großen Frauenverbände im gesellschaftlichen Diskurs nicht deutlich genug gehört und stattdessen mögliche Missbrauchsszenarien an die Wand gemalt werden. Für den Schutz vor Gewalt braucht es insgesamt mehr Mittel, aber das ist kein Grund, transgeschlechtlichen Menschen das Recht auf Selbstbestimmung zu verwehren“, sagte Ganserer.