Den Ermittlungsbehörden fehlen wichtige Daten aus dem Transparenzregister, in das Unternehmen ihren Eigentümer eintragen sollen. Bis Mitte 2022 hatten Gesellschaften beschränkter Haftung dafür Zeit.
Doch das zuständige Bundesfinanzministerium teilte auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ mit, von den fast 1,5 Millionen eintragungspflichtigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Land hätten sich bisher nur knapp 838.348 eingetragen. Damit bleibt es für Strafverfolgungsbehörden weiterhin in vielen Fällen so gut wie unmöglich, verschleierte Strukturen für Geldwäsche offenzulegen oder auch nachzuvollziehen, hinter welchen Firmen trotz Sanktionen russische Oligarchen stehen. Sowohl Oligarchen als auch kriminelle Organisationen wie Clans verschleiern ihren Besitz oft mithilfe komplexer Unternehmensgeflechte. Ziel des Transparenzgesetzes war es, für jede Firma im Land die dahinterstehenden Endeigentümer offenzulegen. Dass die Aufdeckung von Verbrechen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die schlechte Datenlage erschwert wird, kritisiert auch Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll. „Ein unvollständiges Transparenzregister verzögert polizeiliche Ermittlungen, das ist mehr als ärgerlich“. Die Behörden müssten bei fehlenden oder falschen Einträgen Umwege gehen, um herauszufinden, wer der wahre Eigentümer einer auffälligen Rechtseinheit sei. Auch der Linken-Abgeordnete Pascal Meiser kritisiert: „Das Transparenzregister ist noch immer meilenweit davon entfernt, umfassend Licht ins Dunkel intransparenter Eigentümerstrukturen von Unternehmen und Immobilien zu bringen“, sagte er.