Juso-Chef Philipp Türmer fordert den Entzug des Wahlrechts des AfD-Politikers Björn Höcke, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. „Es ist absolut richtig, dass die AfD gerade nach den Correctiv-Recherchen jetzt die volle Widerstandskraft unseres Rechtsstaats spüren muss“, sagte Türmer dem „Tagesspiegel“ am Dienstag.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten den Artikel 18 zur Verwirkung der eigenen Grundrechte mit der Erfahrung des Nationalsozialismus in die Verfassung geschrieben, sagte der Chef des SPD-Nachwuchses. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz könne man zudem das aktive und passive Wahlrecht verwirken, sagte Türmer.
Höcke tritt im September in Thüringen als Spitzenkandidat der AfD an. Die Partei gilt in Thüringen als gesichert rechtsextrem. „Der Nazi Björn Höcke bewirbt sich seit Jahren initiativ darum, dass diese Paragrafen mal an ihm angewendet werden“, sagte Türmer.
Darüber hinaus müsse man über Einschränkungen bei der Parteienfinanzierung und Verbote von extremistischen Vereinen im Umfeld der Partei sprechen. „Wir brauchen jetzt zügig solche und weitere Maßnahmen gegen diese Faschisten-Partei“, sagte Türmer.
Artikel 18 des Grundgesetzes sieht eine sogenannte Grundrechtsverwirkung vor. Allerdings wurde dieser Paragraf bisher noch nie erfolgreich angewandt. Bis Dienstagnachmittag waren auf der Petitionsplattform „Campact“ mehr als eine Million Unterschriften für den Vorstoß eingegangen, Björn Höcke unter anderem die Teilnahme an Wahlen zu versagen. Türmer schließt sich dieser Forderung als einer der ersten Politiker an.
Skeptisch äußerte sich Türmer zu einem Verbot der gesamten Partei. „Ein Verbotsverfahren dauert dagegen extrem lange und wir hätten nur einen Versuch. Dieser muss deshalb perfekt vorbereitet sein“, sagte Türmer. „Aktuell ist noch nicht klar, ob das, was allen politisch klar ist, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist, auch rechtssicher bewiesen werden kann.“
Im Februar entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster, ob der Verfassungsschutz die AfD als extremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Die AfD hatte dagegen geklagt – und war in erster Instanz gescheitert. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz die Überwachung von Kommunikation und den Einsatz anderer nachrichtendienstlicher Mittel.