Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Der Bundestagsfraktion zufolge liegen erstmals Zahlen zu den Gründen vor, warum die sogenannten Überstellungen von Geflüchteten in andere Mitgliedstaaten der EU misslingen.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger hervorgeht, scheiterten bis August 24.192 fristgerechte Überstellungen. Laut Antwort der Bundesregierung lag das in den meisten Fällen (5.296) am zuständigen Mitgliedstaat. Auf Platz zwei der Ursachen (5.060) folgen die ausführenden Ausländerbehörden. In 2.964 Fällen waren die Personen „untergetaucht“, Rang drei. 2.307 Mal war es „Organisatorisches“, das die Überstellung verhinderte. Und 2.151 Mal wurde die Person „nicht angetroffen“. Gemäß den Regeln des Dublin-Verfahrens ist jener EU-Staat für einen Flüchtling verantwortlich, in dem dieser die Europäische Union zuerst betreten hat. Wenn folglich bei der Prüfung von Asylanträgen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein anderer Mitgliedstaat für das Verfahren verantwortlich ist, kann der Asylbewerber dorthin überstellt werden.