Umfrage: Dauer von Asyl-Gerichtsverfahren bundesweit gesunken

Den deutschen Verwaltungsgerichten gelingt es zunehmend, die Dauer von Asylprozessen zu verkürzen.

Das ergab eine Befragung des Deutschen Richterbundes unter allen deutschen Verwaltungsgerichten und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben) berichtet. Demnach ist die Laufzeit der erstinstanzlichen Asylklagen im bundesweiten Durchschnitt von 20 Monaten im Jahr 2022 auf inzwischen rund 17 Monate gefallen.

Insgesamt lagen die Bearbeitungszeiten zwischen 3,5 Monaten in Trier und mehr als drei Jahren in Cottbus. Vom Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz, die Prozessdauer zumindest für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote auf maximal drei Monate zu senken, sind die Gerichte damit trotzdem noch weit entfernt. Mit Abstand am schnellsten entscheidet das Verwaltungsgericht Trier: Zum Stichtag 30. Juni 2023 liegt die Laufzeit hier bei 3,5 Monaten, nachdem es zum Jahresende 2022 bereits schnelle 4,8 Monate waren. Auf Platz zwei liegt bundesweit das Verwaltungsgericht Saarlouis, das seine Asylverfahren im ersten Halbjahr 2023 in 9,8 Monaten abgeschlossen hat, nachdem die Verfahrensdauer 2022 bei durchschnittlich 12,2 Monaten lag. Schlusslicht ist bundesweit Brandenburg, wo die Verwaltungsgerichte aktuell im Schnitt 35,3 Monate für die Erledigung eines Verfahrens benötigen (2022: 37,6 Monate). Auch in Hessen dauern Gerichtsverfahren in Asylsachen 30,1 Monate. (2022: 30,7). Der Richterbund sieht die Politik in der Pflicht. „Die Bundesländer müssen der politischen Ankündigung schnellerer Asylverfahren rasch Taten folgen lassen. Ohne personelle Verstärkungen für die Verwaltungsgerichte wird es nicht gehen“, sagte sein Geschäftsführer Sven Rebehn dem RND. Zahlreiche Gerichte trügen noch immer die Aktenberge ab, die zwischen 2016 und 2018 aufgelaufen seien. „Es braucht gut ausgestattete Gerichte und spezialisierte Kammern, um Asylsachen zügig und mit einer hohen Qualität des Rechtsschutzes bearbeiten zu können.“




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