Umwelthilfe setzt nach Klima-Urteil zum Verkehrssektor auf Tempolimit

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Bundesregierung gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr vorlegen muss, als Notfallmaßnahme ein sofortiges Tempolimit.

„Die Bundesregierung muss angesichts der heute startenden Weltklimakonferenz ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Damit lassen sich jährlich über 11 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel des Fehlbetrages im Verkehrssektor einsparen.“

Zudem plädierte Resch für die Abschaffung von klimaschädlichen Subventionen im Verkehr. Diese würden die Gesellschaft jedes Jahr über 30 Milliarden Euro kosten. „Allein mit der Abschaffung des Dienstwagenprivilegs spart die Ampel-Koalition auf einen Schlag bis zu 6 Millionen Tonnen CO2 und viele Milliarden Euro.“ Die Umwelthilfe und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland hatten erfolgreich dagegen geklagt, dass die Bundesregierung ihrer gesetzlich festgeschriebenen Pflicht, bei Überschreiten von Sektorzielen Sofortprogramme zu beschließen, nicht nachgekommen ist.

Drei Mal habe der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlt, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Jetzt schiebt das Gericht dieser politischen Fehlleistung einen Riegel vor und zwingt die Bundesregierung ein echtes Sofortprogramm vorzulegen nach dem `Nutella-Prinzip`: was drauf steht muss auch drin sein“, so Metz. „Dazu gehören Maßnahmen wie die Sanierung der schlechtesten Gebäude zuerst, eine Sanierungsoffensive für Kitas und Schulen und der klimazielkompatible Neubau.“




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