Union bestätigt Vorschlag zu Schutz des Verfassungsgerichts

Der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), hat Überlegungen von Ampel und Union bestätigt, durch eine Änderung des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht besser vor extremen Einflüssen zu schützen. "Es gibt einen ersten Textvorschlag des Justizministeriums zur Anpassung der Grundgesetzregelungen zum Bundesverfassungsgericht, der als Gesprächsgrundlage für einen Austausch zwischen der Ampel und uns als Union dienen soll", sagte Heveling der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe).

Der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), hat Überlegungen von Ampel und Union bestätigt, durch eine Änderung des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht besser vor extremen Einflüssen zu schützen.

„Es gibt einen ersten Textvorschlag des Justizministeriums zur Anpassung der Grundgesetzregelungen zum Bundesverfassungsgericht, der als Gesprächsgrundlage für einen Austausch zwischen der Ampel und uns als Union dienen soll“, sagte Heveling der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Der Vorschlag sei der Union am Mittwoch übermittelt worden. „Ein Gespräch dazu ist für Anfang April vereinbart worden. Dann wird es auch eine fachliche Bewertung seitens der Union geben.“

Wie die „Rheinische Post“ berichtet, sieht der zwölfseitige Vorschlag eines Gesetzentwurfes vor, die Regeln des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in das Grundgesetz aufzunehmen. Heveling sagte weiter, es habe noch keine Einigung gegeben. „Wenn nun durch offenbar gezielte Indiskretionen ein anderer Eindruck erweckt werden soll, belastet dies die Gespräche zu diesem sensiblen Thema erneut, diesmal schon, bevor sie überhaupt begonnen haben.“

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, kündigte unterdessen eine ausführliche Prüfung der Vorschläge von Justizminister Marco Buschmann (FDP) an: „Wir werden uns die Vorschläge aus dem Justizministerium natürlich gründlich anschauen“, sagte der CDU-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Auch wenn man keine „akute Gefahr“ für das Bundesverfassungsgericht sehe, stehe man „zu konstruktiven Gesprächen bereit“ und könne sich eine „stärkere grundgesetzliche Verankerung“ der Regeln über das Gericht „grundsätzlich vorstellen“.

Zu inhaltlichen Einzelheiten wollte Krings nicht Stellung beziehen: „Es gibt für uns aber eine klare Abfolge. Zunächst besprechen wir diese mit der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen, ehe wir sie öffentlich präsentieren oder kommentieren“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Nur so werden wir auch etwas in der Sache erreichen können. Von der Ampel erwarte ich jetzt eine ebenso seriöse Herangehensweise.“




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