Die Union im Bundestag fordert eine Kostenübernahme der medizinischen Versorgung vergewaltigter Frauen durch die Krankenkassen. Das geht aus einem Antrag der Unionsfraktion hervor, über den die „Mediengruppe Bayern“ (Donnerstagaugaben) vorab berichtet.
Bisher müssen die betroffenen Frauen gemäß Paragraph 24a SGB V etwa die Pille danach selbst zahlen, wenn sie älter als 22 sind. Bei sexuell übertragbaren Krankheiten übernehmen die Kassen Tests erst, wenn bereits Symptome vorliegen.
Die Union fordert von der Ampel-Regierung, „Maßnahmen zur besseren medizinischen Versorgung von Opfern von Sexualstraftaten zu ergreifen“ und „auch für Fälle nach dem 22. Lebensjahr die kostenlose Bereitstellung von Notfallkontrazeptiva nach Sexualstraftaten zu ermöglichen“.
Zu diesem Zweck solle das Arzneimittelgesetz (AMG) dahingehend geändert werden, „dass zur Behandlung im Zusammenhang mit Sexualstraftaten Notfallkontrazeptiva durch ärztliche Einrichtungen als Notfallvorrat bereitgehalten werden dürfen, damit diese den Betroffenen nach derartigen Taten direkt im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur Verfügung gestellt werden können.“
Schließlich soll der gesetzliche Rahmen geschaffen werden, damit „Betroffene von Sexualstraftaten einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten“ haben. „Opfer von Vergewaltigungen müssen schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten – ohne finanzielle Hürden“, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger der „Mediengruppe Bayern“.
„Gerade in diesen traumatischen Momenten darf es nicht sein, dass Menschen aufgrund ihres Alters oder ihrer finanziellen Situation auf notwendige Behandlungen verzichten müssen“, so Pilsinger.
Als wichtig erachtet die Union auch die bessere Ausstattung der Stellen, die sich um Vergewaltigte kümmern. „Wir brauchen ein flächendeckendes, gut unterstütztes Netzwerk, das Vergewaltigungsopfern sofortige Hilfe bietet“, sagte der CSU-Politiker. „Die Bundesregierung muss dringend dafür sorgen, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung und Spurensicherung überall niedrigschwellig und kostenlos ist.“ Wann der Antrag im Bundestag eingebracht werden soll, ist noch nicht klar.
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