Union offen für Verhandlungen über Bundestagspolizeigesetz

Die Unionsfraktion zeigt sich offen für Gespräche über ein Bundestagspolizeigesetz mit den anderen Fraktionen. "Auch wir wollen die Sicherheit des Bundestages stärken.

Die Unionsfraktion zeigt sich offen für Gespräche über ein Bundestagspolizeigesetz mit den anderen Fraktionen.

„Auch wir wollen die Sicherheit des Bundestages stärken. Deshalb sind wir grundsätzlich bereit, mit den anderen Fraktionen über ein Bundestagspolizeigesetz zu sprechen“, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Bislang liegt uns aber nicht einmal der finale Gesetzesentwurf der rot-grünen Minderheitsregierung vor.“

Der CDU-Politiker sprach sich für eine gründliche Debatte aus. „Ein Bundestagspolizeigesetz wäre ein Novum in der Parlamentsgeschichte. Die rechtliche Materie ist zudem alles andere als trivial“, so Frei weiter. „Ein solcher Gesetzentwurf bedarf deshalb einer gründlichen Beratung inklusive einer Expertenanhörung im Bundestag. Im Hauruck-Verfahren ist das nicht zu machen und wäre vollkommen unseriös.“

Die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic hatte sich Ende November dafür ausgesprochen, ein solches Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestages im Februar zu verabschieden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Mitarbeiter der Bundestagspolizei vertritt, drängt auf eine Verabschiedung noch in der aktuellen Legislaturperiode: Eine neue gesetzliche Regelung könne die Rechtssicherheit und Unabhängigkeit der Bundestagspolizei stärken, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft, über die das RND berichtet.

Aktuell beruhe das Handeln der Bundestagspolizei auf einer Vorschrift, „die – soweit ersichtlich – vollständig im eigenen Ermessen der Bundestagspräsidentin steht“. Bislang sei diese Macht nie missbraucht worden. „Problematischer weise besteht jedoch keinerlei Garantie dafür, dass (personell, sowie parteipolitisch möglicherweise anders aufgestellte) zukünftige Parlamentspräsidentschaften zukünftig ebenso verfahren werden“, warnt die GdP.


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