Die Unionsfraktion im Bundestag steht einer Petition skeptisch gegenüber, die den Entzug von Grundrechten für den Vorsitzenden der thüringischen AfD, Björn Höcke, fordert. „Ich halte ein Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen Herrn Höcke nicht für sinnvoll“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstagsausgaben). „Ein solches Verfahren ist in der Geschichte des Grundgesetzes noch nie erfolgreich zum Abschluss geführt worden und würde schon allein deshalb wohl lange dauern.“
Krings weiter: „In der Zwischenzeit würde die AfD versuchen, daraus politischen Profit zu schlagen.“ Vor dem Hintergrund des anhaltenden Höhenflugs der AfD und der im Herbst anstehenden Landtagswahl haben mehr als 850.000 Menschen eine Petition der Internetplattform Campact unterzeichnet, die fordert, dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen. Bundestag und Bundesregierung werden darin aufgefordert, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Ein Sprecher der AfD-Fraktion sagte der NOZ: „Die undemokratische Forderung der Petition entbehrt jeder Grundlage“. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion betonte, selbst beim Erfolg eines solchen Antrags sei „nicht abzusehen, ob und wie es die AfD wirklich schwächen würde.“ Weiter sagte Krings: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, die AfD politisch zu bekämpfen und den Extremismus dieser Partei bloßzustellen.“