Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagte der „Welt“ (Montagausgabe): „22.000 Euro sind ein echter Schnäppchenpreis. Das entspricht in etwa ein bis zwei Jahren Sozialleistungen in Deutschland.“
Es brauche auf EU-Ebene einen verpflichtenden Mechanismus mit einer gewissen Grundverteilung an Flüchtlingen, sagt Throm der „Welt“. „Kein Land darf sich komplett freikaufen dürfen. Denn den Flüchtling, von dem sich ein EU-Land freikauft, muss ein anderes Land zusätzlich aufnehmen.“ Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei hält „die Idee, dass Staaten sich von menschenrechtlichen Verpflichtungen freikaufen können für grundsätzlich gefährlich“.
Die EU müsse „vom Ersteinreiseprinzip Abstand nehmen“ und von Anfang an eine gerechte Verteilung im Einverständnis mit den Schutzsuchenden ermöglichen, sagte sie der „Welt“. Für die FDP-Migrationspolitikerin Ann-Veruschka Jurisch ist es hingegen „zielführend, dass jetzt den Mitgliedstaaten unterschiedliche Optionen zur Erfüllung ihrer Pflichten bei der Flüchtlingsaufnahme angeboten werden“. Ganz von der eigentlichen Aufnahme „freikaufen“ solle sich aber kein Land können. Jurisch hält es aber für unabdinglich, in der EU „eine Angleichung der Leistungen für Geflüchtete in allen Mitgliedstaaten“ herbeizuführen.
„Solange das nicht so ist, wird eine Umverteilung nicht gut funktionieren“, sagte sie der „Welt“. Der innenpolitische Sprecher der AfD, Gottfried Curio, lehnt Umverteilung generell ab: „Wer nicht direkt aus einem Nachbarland der EU kommend Schutz begehrt, sondern, aus seinem Primär-Fluchtland kommend, bereits durch mindestens ein sicheres Zwischenland gereist ist“, sei an der EU-Grenze kein Flüchtling mehr und solle nicht verteilt werden. In den letzten Tagen wurde bekannt, dass nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Ausgleichszahlungen für der EU-Verteilung kritisch gegenüberstehenden Staaten bei ungefähr 22.000 Euro pro nicht-aufgenommenem Flüchtling liegen soll. Zunächst berichtete darüber das EU-Politikportal Euractiv, sowie polnische und italienische Medien, am Samstag auch die Berliner „TAZ“.
Die Kommission dementiert diese Größenordnung von 22.000 Euro auf „Welt“-Anfrage nicht, man könne sie aber auch nicht bestätigen, weil man Inhalte der Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten nicht kommentiere. Ein Sprecher bestätigte aber, dass die Kommission in den Vorbereitungstreffen für den am Donnerstag anstehenden Rat der Innenminister zur Migration gegenüber dem EU-Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Position zur Verteilung betont habe. „Solidarität muss gewährleistet sein. Deshalb befürwortet die Kommission ein System der verpflichtenden Solidarität.“
Dieses könne über die Aufnahme von Umverteilten, „operative Unterstützung“ der überlasteten Staaten oder Geldzahlungen erfolgen.