Die Unionsfraktion warnt die Bundesregierung davor, einen verfassungswidrigen Haushaltsentwurf in die parlamentarischen Beratungen einzubringen. CDU/CSU berufen sich dabei auf einen kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes, über den der „Spiegel“ berichtet hatte.
„Der Finanzminister sollte den Bericht des Rechnungshofs sehr ernst nehmen, vor allem die Hinweise auf `hohe verfassungsrechtliche Risiken`“, sagte Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, dem „Spiegel“. „Das betrifft insbesondere zwei Punkte: die Berechnung der zulässigen Neuverschuldung für den Nachtragsetat für dieses Jahr und die Verbuchung von Rückflüssen aus den Corona-Krediten für den Haushalt 2025.“
Die obersten Finanzkontrolleure des Bundes hatten der Ampel fehlende „Sorgfalt und Solidität“ vorgeworfen. Der Rechnungshof warnt die Abgeordneten im Parlament ausdrücklich davor, den von der Regierung im Sommer präsentierten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr zu beschließen. „Der Bundestag sollte sich hierauf nicht einlassen“, heißt es im Papier. Eine Verabschiedung berge „ein weiteres hohes verfassungsrechtliches Risiko“. Die Regierung habe die aus ihrer Sicht zulässige Neuverschuldung um 3,4 Milliarden Euro zu hoch angesetzt – weil Privatisierungserlöse in dieser Höhe unberücksichtigt geblieben seien.
CDU-Haushaltsexperte Middelberg teilt die Kritik der Rechnungsprüfer: Zu Recht bemängelten sie die fehlende Berücksichtigung von Privatisierungserlösen aus dem Verkauf von Anteilen an Post und Telekom bei der Berechnung der zulässigen Neuverschuldung für 2024.
„Verfassungsrechtlich noch problematischer ist die Buchung der Rückflüsse aus Maßnahmen, die durch Corona-Kredite finanziert wurden“, sagte er. Dabei gehe es unter anderem um Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen (rund 300 Millionen Euro) und um Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Abfederung der Energiekrise (rund 2,9 Milliarden Euro).
„Diese Rückflüsse aus Notlagen-Krediten will die Regierung jetzt zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwenden. Das riecht schon wieder gewaltig nach `Umwidmung` von Krisengeldern, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 ausdrücklich moniert hatte“, sagte Middelberg. „Christian Lindner muss diese Buchungen zügig korrigieren, damit er nicht wieder einen verfassungswidrigen Haushalt produziert“, forderte der CDU-Politiker.
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