Angesichts zahlreicher Frauenmorde in Deutschland drängt die Unionsfraktion im Bundestag auf eine nationale Einführung elektronischer Fußfesseln für potenzielle Gefährder. „Unverständlicherweise lehnt Minister Buschmann eine Verbesserung des Opferschutzes auch hier ab“, sagte der CDU-Rechtsexperte Günter Krings dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Die Justizministerkonferenz habe den Bundesminister schon vor knapp einem Jahr um eine Prüfung gebeten, die sogenannte Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in das Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. „Die Möglichkeit zur Aufenthaltsüberwachung, die in einigen Landespolizeigesetzen geschaffen wurde, erscheint nicht ausreichend“, sagte Krings. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.
Nach einer Abfrage des RND bei den Landesministerien werden derzeit in nur sechs Bundesländern elektronische Fußfesseln zum Schutz von Frauen eingesetzt: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Hamburg. Rheinland-Pfalz kündigte eine Gesetzesnovelle an. Sachsen-Anhalt spricht sich klar für eine bundesweite Regelung aus, weil das Polizeirecht ausschließlich im eigenen Landesgebiet gelte. „Es erscheint damit unverzichtbar, eine einheitliche bundesrechtliche Regelung zum Schutz möglicher Opfer vor Gewalttaten und Nachstellungen zu treffen. Nur so kann ein potenzielles Opfer wirksam im gesamten Bundesgebiet Schutz erfahren“, sagte ein Sprecher des Landesinnenministeriums dem RND.
Für die Einführung des spanischen Modells, bei dem auch der Aufenthaltsort der potenziellen Opfer überwacht wird, macht sich Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stark. „Mit einer solchen mobilen Schutzzone können wir Frauen auch außerhalb Ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag warnen und schützen“, sagte er dem RND.
Die Grünen-Bundestagsfraktion zeigte sich dafür offen. Der rechtspolitische Sprecher, Helge Limburg, sagte dem RND: „Die Erfahrungen aus Spanien sollten in diese Prüfung mit einfließen. Allerdings warne ich davor, beim Gewaltschutz zu viel Hoffnung in einzelne technische Maßnahmen zu setzen.“ Stattdessen brauche es etwa mehr Plätze in Frauenhäusern, eine konsequente strafrechtliche Verfolgung oder Präventionsmaßnahmen durch das Polizeirecht.