Die Unionsfraktion im Bundestag fordert, auch geduldeten Asylbewerbern grundsätzlich nur noch absolute Minimalleistungen zu gewähren. „Die geplante Kürzung der Asylbewerberleistungen für Dublin-Fälle muss selbstverständlich auf andere Gruppen ausgeweitet werden“, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm (CDU) der „Welt“.
„Sie muss grundsätzlich für alle Ausreisepflichtigen gelten, auch für diejenigen, die eine Duldung haben.“ Deren Aufenthalt in Deutschland sei „nach wie vor rechtswidrig“, sagte Throm. „Ziel muss es sein, ihnen nur noch ein Überbrückungsgeld zu geben, damit sie die Ausreise vollziehen können. Ausnahmen kann es für bestimmte Geduldete geben, die etwa aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht ausreisen können.“
Wie das Bundesinnenministerium Ende August auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsgruppe der Linken mitteilte, hielten sich Ende Juni 226.882 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf, darunter 182.727 mit einer Duldung. Darunter sind auch solche, die keine Leistungen beziehen.
Der Migrationsrechtsexperte Ulrich-Arthur Birk, emeritierter Hochschullehrer an der Universität Bamberg, sagte der „Welt“, dass es für eine Absenkung der Leistungen rechtlichen Spielraum gebe. „Im Jahr 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Asylbewerber einen Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum haben und dass eine Absenkung der Leistungen aus migrationspolitischen Gründen nicht gerechtfertigt ist. Das betrifft allerdings nur Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Deutschland eine Bleibeperspektive haben.“
Schon heute gebe es nach Paragraf 1a des Asylbewerbergesetzes die Möglichkeit, unmittelbar ausreisepflichtigen Personen nur noch als unerlässliches Existenzminimum Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsfürsorge zur Verfügung zu stellen. „Ich hielte es für rechtlich unproblematisch, wenn dieser Personenkreis nur noch eine Überbrückungsleistung für zwei Wochen und die Rückreisekosten bekäme.“ Dies gelte bereits für Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt worden sind.
Auch geduldete Migranten hätten in Deutschland keine Bleibeperspektive mehr, sagte Birk. „Sie sind ausreisepflichtig, eine Abschiebung wird lediglich vorübergehend ausgesetzt. Sie bekommen allerdings bisher Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld in voller Höhe, da der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen asylberechtigten Personen und geduldeten Ausländern macht. Das halte ich für rechtspolitisch problematisch. Auch hier könnte der Gesetzgeber die Leistungen auf das unerlässliche Existenzminimum absenken, um den Ausreisedruck zu erhöhen.“
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