Hintergrund ist die Nicht-Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Unionsfraktion durch das Bundesinnenministerium. In einer sogenannten „Kleinen Anfrage“ hatte die Union dem Innenministerium Fragen zur „Qualität der Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung“ gestellt.
Konkret ging es um die Frage, bei welchen Gesetzen die Bundesregierung regierungsinterne Fristen und Verfahren nicht eingehalten habe. Hierzu habe es trotz ausreichender Frist keine Antwort gegeben, heißt es aus der Fraktion. In dem Antragsschriftsatz, der über den die „Bild“ berichtet, heißt es: „Die Weigerung der Bundesregierung, die mit der Kleinen Anfrage zu Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung erbetenen Informationen mitzuteilen, verletzt die Antragstellerin unter mehreren Gesichtspunkten in ihrem parlamentarischen Informationsrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz.“ Die Unionsfraktion beruft sich auf ein Schreiben Johann Saathoff (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat, an ihren Parlamentarischen Geschäftsführer Hendrik Hoppenstedt (CDU) vom 17. Juli 2023; Darin heißt es, eine Beantwortung der Anfrage sei „mit zumutbarem Aufwand auch in Anbetracht der gewährten Fristverlängerung ohne Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben in den befassten Arbeitseinheiten nicht möglich“. Als Begründung wird angeführt, hierzu müssten für „mittlerweile 314 Gesetzesvorhaben (Stand: 30.06.2023) alle betreffenden Aktenbestandteile herausgesucht und gesichtet werden“. Dies wäre „flächendeckend in allen Ressorts und Arbeitseinheiten der Bundesregierung erforderlich“. Zu „Bild“ sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU): „Einmal mehr zeigt sich der mangelnde Respekt von Frau Faeser gegenüber den Bürgern und dem Parlament. In den vergangenen Wochen mussten wir schon ein unwürdiges Versteckspiel der Ministerin vor dem Bundestag erleben. Nun verweigert sie die Beantwortung wichtiger parlamentarischer Fragen. Dass unter der Federführung von Frau Faeser bewusst das grundgesetzlich geschützte Fragerecht der Abgeordneten verletzt wird, disqualifiziert sie als Verfassungsministerin. Frau Faesers Uneinsichtigkeit zwingt uns nun zum Gang nach Karlsruhe.“