Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 zurückgewiesen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei „unbegründet“, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Zu diesem Schluss sei man nach einer Folgenabwägung gekommen.

In der Hauptsache sei der Antrag aber weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die CDU/CSU-Fraktion hatte den Eilantrag mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden. In der Hauptsache wendet sich die Union gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022. Mit diesem Gesetz war eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ übertragen worden (Beschluss vom 22. November 2022, 2 BvF 1/22).




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