Wie die „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf einen Antrag der Fraktion berichtet, sollen abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber künftig nur noch das „physische Existenzminimum“ an Leistungen erhalten, wie es heißt. Bislang beziehen Asylbewerber Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
„Das Leistungsniveau für Asylbewerber ist in Deutschland hoch“, zitiert die „Bild“ aus dem Antrag, der schon in dieser Woche in den Bundestag eingebracht werden könnte. „Aus diesem Grund sind Maßnahmen zu treffen, um die Anreize für eine irreguläre Migration nach Deutschland zu senken.“ Wie die „Bild“ weiter schreibt, will die Union auch den Artikel 20 des Grundgesetz ergänzen, um Asylleistungen neu berechnen zu können. „Mit einer Ergänzung des Grundgesetzes würde dem Bundesgesetzgeber zudem ein größerer Spielraum eingeräumt, um die spezifischen Bedarfe bestimmter Personengruppen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genauer abbilden zu können und um eine Vergleichbarkeit der Leistungen nach dem AsylbLG im europäischen Vergleich abzubilden“, zitiert die Zeitung aus dem Antrag.
Außerdem sollen künftig keine Hilfen mehr für Asylbewerber bezahlt werden, die über einen EU-Staat nach Deutschland eingereist sind. Sie sollen nur noch maximal zwei Wochen eine „Überbrückungsleistung“ erhalten. „Grundsätzlich hat die Versorgung eines Asylbewerbers in dem Staat zu erfolgen, in dem der Schutzstatus gewährt worden ist“, heißt es in dem Bericht.