Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion wollen das Strafrecht und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den die „Welt“ (Montagsausgabe) berichtet, hat der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) erarbeitet. Er soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.
Demnach sollen bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig schärfer bestraft werden können. Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden. Rechtliche Probleme gibt es, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen.
Man erlebe „eine dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt“, sagte Krings mit Blick auf das gerade veröffentlichte Lagebild „Häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023. Es sei „unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind“. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätige zudem die Wahrnehmung, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich ansteige. „Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend.“ Dies dürfe die Politik, so Krings, „nicht länger hinnehmen“.
Ein weitreichender Vorschlag betrifft die Verschärfung des Mordparagrafen. Bislang gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter „heimtückisch“ oder „grausam“ handelt. Der Gesetzentwurf schlägt nun eine Erweiterung vor. Künftig soll auch dann als Mörder gelten, wer sein Opfer „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ tötet. Es gelte zu Recht „als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen“, heißt es in der Begründung.
Im Strafrecht komme dies bereits stellenweise zum Ausdruck. „Bisher wird dieser Aspekt jedoch gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung berücksichtigt.“ Diese Rechtslage führt demnach zu fragwürdigen Situationen. So stelle die Tötung eines gefesselten und wehrlosen Opfers für sich genommen keinen Mord dar. Gleiches treffe auf die Tötung von wehrlosen Säuglingen zu.
Femizide, bei dem ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, würden oft als Totschlag geahndet, weil klassische Mordmerkmale fehlten, heißt es aus der Union. Auch beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung werde der Aspekt der Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit bisher nicht berücksichtigt. „Entsprechende Änderungen sollen vorgenommen werden.“