Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gehe einher, dass einige Berliner „voraussichtlich an zwei Tagen an die Urnen gerufen werden“, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag. Es gehe um diejenigen, die auch von der Wiederholung der Bundestagswahl betroffen sind.
„Die Wahltermine auf Landes- und Bundesebene können nicht zusammengelegt werden, da die Wiederholung der Bundestagswahl anderen Fristen unterliegt, sowohl beim zweistufigen Wahlprüfungsverfahren als auch bei der Durchführung der Wahl.“ Die zweimonatige Frist zur Einreichung von Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht laufe noch. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Berlin beginne aber bereits jetzt die Frist zur Durchführung der Wahlen auf Landesebene. Die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl soll voraussichtlich am 12. Februar 2023 stattfinden. Bei der Bundestagswahl ist der Termin noch offen. Sollte keine Wahlprüfungsbeschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundestags beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden, wäre der 5. März 2023 hier der letztmögliche Wiederholungstermin. Eine Bestimmung des konkreten Wahltags obliegt dem Berliner Landeswahlleiter. Für den Fall, dass eine oder mehrere Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden, wäre der Wahltermin entsprechend später.