Urteil: Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Im Streit um das frühere Bundestagsbüro von Gerhard Schröder hat der Altkanzler vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Schlappe erlitten.

Im Streit um das frühere Bundestagsbüro von Gerhard Schröder hat der Altkanzler vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Schlappe erlitten. Das OVG wies am Donnerstag eine Klage Schröders gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt, ab.

Dabei hatte er im Wesentlichen darauf abgezielt, dass ihm sein ruhend gestelltes Büro in den Räumlichkeiten des Bundestages im Umfang der bisherigen Sach- und Stellenausstattung auch zukünftig zur Verfügung gestellt wird. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Seit den 1960er-Jahren ist es Praxis, dass für Bundeskanzler nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro bereitgestellt wird. Das Büro Schröders war in den Räumlichkeiten der SPD-Fraktion eingerichtet. Am 19. Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, das Büro ruhend zu stellen, weil dieser keine „fortwirkende Verpflichtung“ aus dem Amt mehr wahrnehme. Die dagegen gerichtete Klage hatte das Verwaltungsgericht Berlin in erster Instanz abgewiesen.

Die Ampelkoalition hatte die Bereitstellung von Mitteln für Büros für frühere Bundeskanzler 2022 neu geregelt. Seitdem ist es eine Voraussetzung, dass diese tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit dem Amt übernehmen. Schröder war vor der Gesetzesänderung wegen seiner Verbindungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin zunehmend in die Kritik geraten.




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