Der aktuelle Rechtsrahmen sorge für „Sicherheit und Wahlfreiheit“ für Verbraucher, sagte VZBV-Geschäftsbereichsleiterin Michaela Schröder am Montag. „Es ist als Ausdruck des Vorsorgeprinzips eine wichtige Errungenschaft der Europäischen Union.“
Die EU-Kommission erwäge aber, das aktuelle Recht aufzuweichen und so neue gentechnische Verfahren ohne detaillierte Risikobewertung zuzulassen, kritisierte Schröder. „Diese neuen Verfahren können zu ungewollten Veränderungen oder neuen biologischen Eigenschaften von Pflanzen und Tieren führen, die bei konventioneller Züchtung kaum zu erwarten sind.“ Diese „unbeabsichtigten Effekte“ könnten etwa eintreten, wenn ein Eingriff ins Erbgut von Pflanzen oder Tieren stattfinde. Daher seien eine „umfassende Risikoprüfung und ein Zulassungsverfahren“ nötig, „um die Sicherheit der Verfahren zu garantieren und ungewollte Effekte auf Menschen, Tiere und die Umwelt auszuschließen“, so die VZBV-Expertin. Der rechtliche Rahmen, der bislang für Gentechnik gilt, müsse auch für neue gentechnische Verfahren gelten. „Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene für eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Gentechnik einsetzen und ein Aufweichen bestehender Regelungen verhindern“, sagte Schröder.