„Die Federal Trade Commission in den USA warnt, sie habe bereits Beweise dafür, dass Betrüger generative KI nutzen könnten, um gefälschte Profile und gefälschte Kundenrezensionen zu erstellen“, sagte Michaela Schröder, VBZV-Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). Das solle man ernst nehmen.
„Viele Plattformbetreiber nutzen Software, um in Kundenrezessionen nach auffälligen Sprachmustern zu suchen, die auf eine Fälschung hinweisen“, führte Schröder aus. „Diese Mustererkennung könnte schwieriger werden, wenn Betrüger ChatGPT und Co nutzen, um Kundenbewertungen realistischer und individueller zu fälschen.“ Die Verbraucherschützerin sieht die Konzerne in der Pflicht, gegen Fake-Rezensionen vorzugehen. „Die Unternehmen, die Verbraucherbewertungen zeigen, müssen sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte wirklich erworben oder verwendet haben“, forderte Schröder. „Die Plattformbetreiber sind in der Pflicht, die Menschen vor Betrug und Manipulation zu schützen.“ Der AI Act, mit dem sich das Europäische Parlament am Mittwoch befasste, sehe zwar eine Kennzeichnungspflicht vor, wenn Inhalte wie Bilder oder Texte durch KI erstellt würden. „Aber es ist davon auszugehen, dass Betrüger bei Fake-Rezensionen diese Kennzeichnung umgehen werden“, sagte Schröder. Informationspflichten gegenüber Verbrauchern böten daher nur einen eingeschränkten Schutz.