Verbraucherzentrale NRW für Beibehaltung gesenkter Steuern auf Gas

Zur Entlastung der Gaskunden fordert die Verbraucherzentrale NRW die Beibehaltung des niedrigen Steuersatzes über den Jahreswechsel hinaus: Die vorzeitige Beendigung der Mehrwertsteuerabsenkung komme mitten in der Heizperiode und zudem unerwartet früh - Verbraucher bräuchten Verlässlichkeit bei den Entlastungsmaßnahmen, sagte Christina Wallraf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW, der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

„Die Energiekostenbelastung der Haushalte ist zudem immer noch deutlich höher als vor der Krise. Bei Gas sind selbst die vergleichsweise niedrigen Neukundenverträge circa 60 Prozent teurer als 2021. Die Absenkung der Mehrwertsteuer sollte daher bis zum Ende der kommenden Heizperiode beibehalten bleiben“, so Wallraf.

Der Energieexperte des RWI-Leibniz-Institutes, Manuel Frondel, hält es dagegen für richtig, dass der Bund die Mehrwertsteuer für Gas zum 1. Januar wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent anhebt. „Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas ist aus geo-, klima- und haushaltspolitischen Gründen gleichermaßen angebracht“, sagte Frondel der Zeitung. „Um die sozialen Lasten abzufedern, sollte schnellstmöglich das längst versprochene Klimageld als Ausgleich zur CO2-Bepreisung ausgezahlt werden, allerdings nur an einkommensschwache Haushalte.“




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