„Eine Krankschreibung per Telefon oder Video muss im Inland und auch bei einem Auslandsaufenthalt möglich sein“, sagte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik bei VZBV. Das schütze Patienten und entlaste Arztpraxen. Es sei unsinnig, wenn Patienten mit einem leichten Infekt in die Arztpraxis kommen müssten, nur weil sie eine Krankschreibung benötigten, so Schröder.
„In skandinavischen Ländern hat man bereits gute Erfahrungen mit flexibleren Krankschreibungsmöglichkeiten gemacht. Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung während der Covid-19-Pandemie war eine Erfolgsgeschichte“, sagte die Verbraucherschützerin. Eine dauerhafte Lösung über den 31. März 2023 hinaus sei bislang an finanziellen Fragen gescheitert. In dem am Freitag im Bundestag beschlossenen Gesetz gegen Arzneimittel-Engpässe wurde nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Selbstverwaltungsgremium im Gesundheitswesen, aufgefordert, eine dauerhafte Regelung zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung zu treffen. „Der Gemeinsame Bundesausschuss bekommt eine zweite Chance, die telefonische Krankschreibung dauerhaft umzusetzen. Diese Chance muss er nutzen“, sagte Schröder.