Dies gilt insbesondere für die Begrenzung der förderfähigen Kosten für den Heizungsaustausch auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Es müsse sichergestellt werden, „dass Vorhaben zum Heizungsaustausch bezahlbar bleiben“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherschützer an das Bundeswirtschaftsministerium, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe) berichtet.
Durch Maßnahmen wie den Einbau neuer Heizkörper, die Installation eines Pufferspeichers oder die Erschließung von Erdwärme liege das Investitionsvolumen bei einem Heizungsaustausch „regelmäßig“ über dem Betrag von 30.000 Euro. Aus diesem Grund sollten aus Sicht Verbands die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch nicht abgesenkt und somit Hauseigentümer nicht schlechter gestellt werden als bisher. Der Bundestag will an diesem Freitag das novellierte Gebäudeenergiegesetz beschließen. Die neue Förderrichtlinie soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im September in die Ressortabstimmung gehen und vom 1. Januar 2024 an gelten. Nach den in der Ampelkoalition vereinbarten Eckpunkten soll der Zuschuss für den Einbau einer neuen Heizung auf bis zu 70 Prozent steigen. Zugleich sollen die förderfähigen Kosten stärker begrenzt werden. Derzeit beträgt die Obergrenze 60.000 Euro im Jahr. Die Verbraucherschützer kritisieren in ihrer Stellungnahme auch, dass bestimmte Förderboni nur für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen sind. Es sei aus Perspektive der Mietenden wünschenswert, dass Vermieter „einen möglichst hohen Anteil der Investitionen über die BEG gefördert bekommen“, schreibt der Verband. Hintergrund ist, dass Vermieter Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über die Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen können.