Verdi will Nachbesserungen bei Befristungen in der Wissenschaft

Die Gewerkschaft Verdi fordert Nachbesserungen bei den am Freitag vorgestellten Eckpunkten der Novellierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG).

„Es ist gut, dass die Bundesregierung unsere Forderung nach verbindlichen Mindestvertragslaufzeiten aufgegriffen hat. Allerdings muss hier im weiteren Verfahren noch ordentlich nachgebessert werden“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand.

Eine Mindestlaufzeit für Promotionsverträge von drei Jahren reiche nicht aus, da Promotionen heute im Schnitt vier bis fünf Jahre dauerten. „Es muss verhindert werden, dass gerade in der Abschlussphase Arbeitslosigkeit und damit der Abbruch der Promotion drohen“, so Bühler. „Dass die Koalition für studentische Beschäftigte eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vorsieht, ist ein Erfolg der von Verdi unterstützten studentischen Bewegung, die mit viel Kraft und Schwung bessere Arbeitsbedingungen einfordert. Aber auch hier fordert Verdi, die Mindestvertragslaufzeit auf zwei Jahren zu verlängern.“ Es fehle außerdem eine klare Perspektive für eine dauerhafte Beschäftigung nach der erfolgreichen Promotion, so die Verdi-Vertreterin. „Ausdrücklich fordern wir, die Tarifsperre ersatzlos zu streichen, anstatt an ihr etwas herumzuschrauben. Es müssen tarifvertragliche Vereinbarungen möglich sein, die die Lage der Beschäftigten unmittelbar verbessern“, so Bühler. „Nur das würde dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Bundesregierung entsprechen, die Tarifautonomie zu stärken.“




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