Das geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Sonntagausgaben berichten. Die Verordnung ist bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 sollen die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer verlängert werden, heißt es in dem Entwurf. Die Notwendigkeit dazu ergebe sich „aus den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland“. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dem RND: „Trotz der hohen Belastungen, die die deutsche Wirtschaft gerade gleichzeitig schultern muss, ist die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil. Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten“, betonte er. „Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023.“ Auch Leiharbeiternehmer würden davon weiterhin profitieren, so Heil. „Damit geben wir klare Perspektiven durch den Winter. Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin“, unterstrich er. „Darauf ist Verlass.“ Der vereinfachte Zugang war in der Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. So soll es nach Vorstellung der Bundesregierung bis Mitte nächsten Jahres weiterhin für die Beantragung ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (regulär ein Drittel). Darüber hinaus sollen Beschäftigten nach wie vor keine Minusstunden aufbauen müssen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. Leiharbeitnehmer sollen ebenfalls weiter Kurzarbeitergeld beziehen können.