Verfassungsgerichtspräsident sieht Parteiverbote kritisch

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, blickt generell skeptisch auf Parteiverbote.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, blickt generell skeptisch auf Parteiverbote. Sein Gericht habe „immer betont, dass Parteiverbote nur die völlige Ultima Ratio sind, also das letzte Mittel, zu dem gegriffen werden kann“, sagte der Jurist der Wochenzeitung „Die Zeit“. Es dürfe keine politische Auffassung „einfach mundtot gemacht werden, weil sie den Herrschenden nicht passt“.

Harbarth sieht keine Tendenz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland: „Rechtlich gesehen darf man in Deutschland sehr viel sagen. Da ist der Korridor in den vergangenen Jahren auch nicht enger geworden.“

„Dass der Diskurs in den vergangenen Jahren ruppiger und roher geworden ist, ist nicht zu bestreiten. Das sehen wir besonders in den sogenannten sozialen Medien, aber etwa auch in Zuschriften, die hier am Gericht ankommen“, räumt Harbarth ein. Hier müsse es aber nicht darum gehen, „sprachliche Korridore zu verengen. Sondern darum, die Justiz so auszustatten, dass sie mit der Vielzahl der Verfahren, die in den sogenannten sozialen Medien entstehen, fertig wird.“ Dazu müsse „der Rechtsstaat die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen“.

Harbarth warnt im Zusammenhang der Diskussion um die Schuldenbremse vor einer Überfrachtung der Verfassung. „Wenn etwas im Grundgesetz verankert wird, dann wird es weitgehend dem demokratischen Diskurs entzogen“, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Und deshalb sollte vor jeder Verfassungsänderung genau überlegt werden, ob es klug ist, die Entscheidung der einfachen Mehrheit zu entziehen. Wenn sich die Welt verändert, muss auch eine Rechtsordnung reagieren können.“

In der Debatte um einen besseren Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts fordert Harbarth eine rasche Entscheidung der Politik. „Heute, im 75. Jahr des Grundgesetzes, spricht viel dafür, über klarere verfassungsrechtliche Konturen nachzudenken“, sagte er und mahnt zur Eile: „Es wäre gut, wenn diese Diskussion in den nächsten Wochen oder Monaten zu einem Abschluss gebracht würde. Das ist kein Thema, das sich für den Wahlkampf eignet.“




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