Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Möglichkeit zu Parteiverbotsverfahren verteidigt. „Ich glaube schon, dass die Entscheidung der Mütter und Väter des Grundgesetzes, das Instrument des Parteienverbots im Grundgesetz zu verankern, richtig war“, sagte er dem „ZDF Heute-Journal“ zum Jubiläum des Grundgesetzes.
In der Weimarer Republik habe Deutschland die Erfahrung gemacht, dass versucht wurde, mit den Instrumenten der Verfassungsordnung die Verfassung zugrunde zu richten. „Deshalb haben wir uns in der Bundesrepublik sehr bewusst entschieden für das Konzept der wehrhaften Demokratie. Ein besonders einschneidendes Instrument ist das Instrument des Parteienverbotes“, erklärte er.
Die Voraussetzungen dafür lägen sehr hoch. Aber wenn von einer Partei versucht werde, die Verfassungsordnung zu beseitigen, „dann muss als Ultima Ratio darauf auch mit einem Parteienverbot reagiert werden können“, so Harbarth.
Auf die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht angreifbar sei für Demokratiefeinde, sagte dessen Präsident, er sei „nicht aufgeregt, aber es ist möglicherweise die Stunde kluger Verfassungsvorsorge, um zu verhindern, dass etwas eintreten könnte, was wir in anderen Ländern gesehen haben“.
Neue Regelungen im Grundgesetz, um das Gericht besser vor Demokratiefeinden schützen, steht Harbarth offen gegenüber. Man könne beispielsweise daran denken, in der Verfassung etwa die Zahl der Richter am Bundesverfassungsgericht zu regeln, „um zu verhindern, dass man einfach durch die Erhöhung der Zahl der Richter im Grunde an der personellen Zusammensetzung des Gerichts Veränderungen vornimmt“, sagte er. „Man könnte möglicherweise die Zahl der Senate regeln. Ich glaube, dass es einige Bereiche gibt, in denen man in der Tat etwas mehr in der Verfassung verankern könnte, als wir das im Augenblick haben.“