Geklagt hatten mehrere FDP-Bundestagsabgeordnete. 2021 hatten sich die Euro-Staaten auf eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geeinigt, das sogenannte „Intergovernmental Agreement“ (IGA).
Mit den Änderungen sollten die Wirksamkeit der Finanzhilfeinstrumente gestärkt werden. Die Beschwerdeführer hätten die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf demokratische Selbstbestimmung jedoch nicht hinreichend dargelegt, so die Karlsruher Richter. Sie hätten auch nicht die Möglichkeit aufgezeigt, dass mit den Änderungsübereinkommen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen werden oder dass eine faktische Änderung der Rahmenbedingungen des Integrationsprogramms der Europäischen Union in Rede stehe. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das entsprechende Gesetz wegen des laufenden Verfahrens bis jetzt noch nicht unterschrieben. Die Kläger hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass das entsprechende Gesetz im Bundestag nur mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, notwendig sei eine Zweidrittelmehrheit gewesen. Diese Ansicht teilten die Karlsruher Richter nicht. Der Beschluss fiel demnach schon am 13. Oktober, wie am Freitag mitgeteilt wurde (2 BvR 1111/21).